Gewichtsreduktion mit Selbsthypnose

 

Wenn Sie Gewichtsprobleme haben, haben Sie möglicherweise schon viele Diäten, Pillen, Abnehmprogramme und anderes ausprobiert. Jede dieser Methoden hat sicherlich schon bei dem ein oder anderen zum Erfolg geführt, ist aber nicht für alle Menschen gleich wirksam. Und viele erzeugen einen kurzfristigen Erfolg mit dem bekannten Jo-Jo-Effekt. Das schwierigste bei der Gewichtsreduzierung ist ja nicht das Abnehmen an sich, sondern das Halten des Gewichts nach der Gewichtsabnahme. Viel zu schnell fällt man wieder in seine alten Essgewohnheiten zurück und damit zur alten Gewichtssteigerung. Genau da setzt die Selbsthypnose an. Sie unterstützt bei der notwendigen Verhaltensänderung.

 

Im Kurs werden Sie sich unter Anleitung Ihren eigenen, auf Sie zugeschnittenen Weg zum Wohlfühlgewicht selbst gestalten und mittels Selbsthypnose schrittweise in Ihrem Unterbewusstsein verankern. Auch das Erlernen der Selbsthypnose wird bereits ab dem ersten Tag in die Selbsthypnose-Übungen integriert.

 

Der gesamte Prozess kann, wenn gewünscht, durch psychologische Homöopathie unterstützt werden. Dabei konzentrieren wird uns auf Ihre 'Hauptbaustelle', zum Beispiel auf Essen aus Stress oder Frustessen aus Kummer und Sorge oder Essen aus Langeweile.

 

Der Kurs kann erst gebucht werden, nachdem in einem kostenfreien Vorgespräch geklärt wurde, dass keine Kontraindikation* eine Teilnahme verhindert. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Rufnummer 03381 - 32 82 0 82 oder klicken Sie auf folgenden Button.

 

 

Beginn:    Termine auf Anfrage                                               
Zeit:         10-mal 1,5 Stunden 

Ort:          Heilpraxis Christian Berger, Steinstr. 11
Entgelt:    352,- €, ermäßigt 295,80 €  (Ratenzahlung möglich)

 

Termine:

                   

  

 

Ermäßigung

Eine Ermäßigung in Form einer Umsatzsteuerbefreiung kann dann gewährt werden, wenn

  • für die Gewichtsreduktion eine Verordnung durch einen Arzt ausgestellt wurde. Dabei ist zwingend erforderlich, dass bei einer individuellen Untersuchung die medizinische Indikation - also ein konkretes Krankheitsbild - durch den Arzt festgestellt wurde, etwa einen Prädiabetes. Das konkrete Krankheitsbild muss entsprechend auf der Verordnung dokumentiert sein.

Nur dann handelt es sich bei der Gewichtsreduktion um eine Heilbehandlung, die umsatzsteuerbefreit ist. Wenn die Gewichtsreduktion dagegen als Maßnahme zur ganz allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes genutzt wird, fordert der Gesetzgeber die Erhebung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).

 

* Eine Kontraindikation oder Gegenanzeige ist ein Umstand, der die Anwendung verbietet.