Raucherentwöhnung mit Selbsthypnose

 

Hypnose ist eine sehr bekannte, beliebte und wissenschaftlich bestätigte Methode, um sich das Rauchen abzugewöhnen. Die Selbsthypnose bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen ganz auf Sie persönlich zugeschnittenen Weg in die Rauchfreiheit selbst zu gestalten.

 

Neben dem Erlernen der Selbsthypnose erfahren Sie, wie Techniken aus dem NLP* und die Psychologische Homöopathie Sie bei der Raucherentwöhnung unterstützen können.

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Raucherentwöhnung mit Selbsthypnose, NLP und Psychologischer Homöopathie ist, dass Sie persönlich die Notwendigkeit erkannt haben, mit dem Rauchen aufzuhören. Und nicht weil Ihr Arzt, Ihr Partner, Ihre Kinder, Ihre Arbeitskollegen oder Ihr sonstiges Umfeld Sie dazu gedrängt haben. Sie wollen mit dem Rauchen aufhören und sind hochmotiviert. Sie wissen lediglich nicht wie und suchen eine Methode, wie Sie Ihren Wunsch in die Tat umsetzen können. Möglicherweise ist dieses Vorhaben begleitet von Ängsten und Befürchtungen. Sie haben eventuell Angst vor körperlichen Entzugssymptomen oder dass Ihnen etwas fehlen wird. Sie befürchten, zu versagen und nach der Raucherentwöhnung wieder anzufangen. Sie befürchten, mehr zu essen und an Gewicht zuzunehmen. All diese Ängste und Befürchtungen sind vollkommen normal und verhindern grundsätzlich nicht, rauchfrei zu werden. Denn Sie erhalten bei der Raucherentwöhnung mit Selbsthypnose das entsprechende Rüstzeug für Gegenmaßnahmen.

 

Der Kurs kann erst gebucht werden, nachdem in einem kostenfreien Vorgespräch geklärt wurde, dass keine Kontraindikation** eine Teilnahme verhindert. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Rufnummer 03381 - 32 82 0 82 oder klicken Sie auf folgenden Button.

 

 

Beginn:    Termine auf Anfrage                                                                   
Zeit:         10-mal 1,5 Stunden
Ort:          Heilpraxis Christian Berger, Steinstr. 11
Entgelt:    352,- €, ermäßigt 295,80 €  (Ratenzahlung möglich)

 

Termine:

                   

 

 

Ermäßigung

Eine Ermäßigung in Form einer Umsatzsteuerbefreiung kann dann gewährt werden, wenn

  • (entweder) für die Raucherentwöhnung eine Verordnung durch einen Arzt oder Zahnarzt ausgestellt wurde. Dabei ist zwingend erforderlich, dass bei einer individuellen Untersuchung die medizinische Indikation - also ein konkretes Krankheitsbild - durch den Arzt festgestellt wurde, etwa wiederkehrende (rezidivierende) Atemwegsinfekte. Das konkrete Krankheitsbild muss entsprechend auf der Verordnung dokumentiert sein.
  • (oder) durch die Heilpraxis Christian Berger eine starke bis sehr starke Tabak-Abhängigkeit diagnostiziert wurde. (Dies erfolgt im Rahmen des kostenfreien Vorgesprächs.)

Nur dann handelt es sich bei der Raucherentwöhnung um eine Heilbehandlung, die umsatzsteuerbefreit ist. Wenn die Raucherentwöhnung dagegen als Maßnahme zur ganz allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes genutzt wird, fordert der Gesetzgeber die Erhebung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).

 


*  Neurolinguistisches Programmieren nach Dr. Richard Bandler

** Eine Kontraindikation oder Gegenanzeige ist ein Umstand, der die Anwendung verbietet.